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UNOS haben WK-Gehaltsformel nie zugestimmt

von PR Team
4. November 2025
UNOS haben WK-Gehaltsformel nie zugestimmt
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Wien (OTS) – 

Nach der breiten Kritik an der von der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) beschlossenen Lohnerhöhung von über vier Prozent für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat die Kammer in einem internen Newsletter an ihre Funktionärinnen und Funktionäre betont, dass „alle Fraktionen“ dieser sogenannten Faktorerhöhung zugestimmt hätten. Konkret heißt es darin: „Die jährliche Anpassung folgt einer fixen Formel, die von allen Fraktionen beschlossen wurde und die Inflation sowie den Tariflohnindex berücksichtigt.“ Diese Darstellung ist so nicht korrekt.

Richtig ist: Der Beschluss über die derzeit angewandte Gehaltsformel wurde in der vergangenen Funktionsperiode gefasst – zu einem Zeitpunkt, als UNOS – Unternehmerisches Österreich noch nicht im erweiterten Präsidium der WKO vertreten waren und somit an dieser Entscheidung nicht beteiligt waren. Im Gegensatz dazu haben sowohl die freiheitliche als auch die grüne Fraktion damals tatsächlich zugestimmt.

„Wir waren weder Teil des damaligen Gremiums noch haben wir dieser Gehaltserhöhung zugestimmt. Es ist uns wichtig, diese Fakten klarzustellen – insbesondere, weil derzeit der Eindruck entsteht, alle Fraktionen hätten gemeinsam Verantwortung für diesen Beschluss getragen. Gerade in Krisenzeiten braucht es in der Wirtschaftskammer Entscheidungen, die das große Ganze sehen und nicht nur das eigene Regelwerk“, betont UNOS Bundessprecher Michael Bernhard.

UNOS bekräftigen zugleich ihre Position: In wirtschaftlich herausfordernden Zeiten braucht es Augenmaß und Verantwortungsbewusstsein – gerade bei einer Institution, die den Anspruch erhebt, die Interessen der Unternehmerinnen und Unternehmer zu vertreten.

UNOS – Unternehmerisches Österreich vertreten seit 2014 die Interessen liberal denkender Unternehmerinnen und Unternehmer und sind in acht Wirtschaftsparlamenten präsent.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS – WWW.OTS.AT | UNO



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